Beautragter für Medizinprodukte Sicherheit

Gemäß § 6 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) muss seit 01.01.2017 in Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden.

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist zentraler Ansprechpartner für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie Koordinator interner Prozesse in Bezug auf die Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten und der Umsetzung korrektiver Maßnahmen.

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